Besonderheiten zu Oberflächenbeschichtungen
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Chrom(VI)-Verbot:
Die EU „Altautorichtlinie“ verbietet den Einsatz von 6-wertigem Chrom als Korrosionsschutz bei allen PKW‘s, die ab 01. Juli 2007 in der EU in Verkehr gebracht werden. Das gleiche Verbot gilt nach der Elektronik-Schrott-Verordnung (RoHS) für fast alle Elektrogeräte bereits ab dem 01. Juli 2006. Es ist zu erwarten, dass andere Branchen sich dem |
Folgende Korrosionsschutzschichten enthalten Cr(VI) und sind somit von diesem Verbot betroffen:
- Gelbchromatierung (auf Zink oder auf Zinklegierungsschichten)
- Schwarzchromatierung (auf Zink oder auf Zinklegierungsschichten)
- DACROMET® (Zinklamellenbeschichtung der Fa. DACRAL)
Achtung: Blaupassivierungen sind in Deutschland zum größten Teil schon seit Jahren Cr(VI)-frei.
In Asien hingegen werden auch heute noch überwiegend Cr(VI)-haltige Blauchromatierungen eingesetzt.
Fazit:
- Neuanwendungen sollten auf keinem Fall mit diesen Oberflächen versehen werden!
- Laufende Artikel mit diesen Oberflächen, welche auch in Zukunft noch eingesetzt werden, sollten so schnell wie möglich auf Cr(VI)-freie Systeme umgestellt werden!
Bitte beachten:
Die Umstellung erfordert oftmals andere Einschraubparameter
Für Rückfragen bzgl. der Umstellung auf Cr-VI freie Oberflächen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Bitte sprechen Sie uns an!
Kontakt:
EJOT GmbH & Co. KG
Geschäftsbereich Verbindungstechnik
Engineering Services
Telefon +49 (0)2751 529-123
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